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KfW 262 beendet: Welche Sanierungsförderung 2026 gilt

Eilnachricht: KfW stoppt BEG 262 und beschränkt BEG 261 zum 28.07.2022
Eilnachricht: KfW stoppt BEG 262 und beschränkt BEG 261 zum 28.07.2022

Was Sie wissen sollten

KfW 262 kann nicht mehr beantragt werden. Für neue Effizienzhaus-Sanierungen ist 2026 insbesondere KfW 261 relevant; je nach Förderstufe sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich. Die zum 21. Juli 2026 geänderten Bedingungen und der richtige Zeitpunkt des Antrags müssen vor Beauftragung geprüft werden.

  • Alte BEG- und KfW-Programmmeldungen gelten nicht automatisch für neue Vorhaben.
  • Der Antrag muss regelmäßig vor dem förderschädlichen Vorhabensbeginn gestellt werden.
  • Förderung und Hauptfinanzierung gehören in eine gemeinsame Liquiditäts- und Ablaufplanung.
Lesezeit: 2 Minuten

Einmal mehr als kurzfristig hat uns gestern Abend folgende Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erreicht – mit zwei wichtigen Inhalten für Sie als Finanzierungskunden:

1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 262 Einzelmaßnahmen wird zum 28.07.2022 eingestellt.

Das bedeutet für Sie: Ab sofort können Sie keine Anträge zum Programm BEG 262 mehr beantragen – die Regelung gilt ab sofort und ohne Nachlauffrist.

2. Zum 28.07.2022 gibt es Einschränkungen und Einstellungen beim Programm BEG 261

Auch zum Förderkredit für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH gibt es Änderungen im Programm BEG 261, die ebenfalls ab 28.07.2022 in Kraft treten:

  • Der maximale Kreditbetrag wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit gesenkt – unberührt davon bleibt die Förderung von Kosten für Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Der Tilgungszuschuss wird von 12,5 % auf 5 % reduziert

Zur Förderung Sanierung zum Effizienzhaus gibt es im Programm BEG 261 mit Wirkung zum 28.07.2022 diese Änderungen:

  • Die Verwendungszwecke EH 100 EE und EH 100 sind nicht mehr förderfähig
  • Die Tilgungszuschüsse werden reduziert – für EH 40, 40 EE, 55, 55 EE, 70, 70 EE, 85 und 85 EE um jeweils 25 %, bei EH Denkmal und Denkmal EE um jeweils 20 %
  • Der iSFP (individuelle Sanierungsfahrplan) wird abgeschafft
  • Gasbetriebene Anlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen werden nicht mehr gefördert
  • Ein neuer Bonus in Höhe von 5 % für „Worst-Performing Building“ wird voraussichtlich zum 22.09.2022 umgesetzt

Alle bis dato bekannten Details zum Stopp und zu den Änderungen der BEG finden Sie auf der Internetseite der KfW.  Bitte informieren Sie sich hierzu entsprechend.

Sobald wir mehr zu den Plänen von Bundesministerium und KfW wissen, informieren wir Sie gesondert.

Es tut uns leid, dass wir auch diese Meldung zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude nur so kurzfristig erhalten haben.

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Worauf kommt es bei „KfW- und BEG-Förderung“ besonders an?

Entscheidend sind Ihre persönliche Ausgangslage, die konkreten Objekt- oder Vertragsdaten sowie realistische Kosten, Fristen und Risiken. Pauschale Lösungen greifen deshalb meist zu kurz.

Ersetzt der Beitrag eine persönliche Beratung?

Nein. Der Beitrag vermittelt allgemeine Informationen. Rechtliche, steuerliche, technische sowie versicherungs- oder finanzierungsbezogene Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Das hängt vom Thema ab. Meist helfen Verträge, Bescheide, Objektunterlagen, Kostenaufstellungen, bestehende Finanzierungen und Versicherungsbedingungen, um die Situation belastbar einzuordnen.

Warum ist eine individuelle Betrachtung wichtig?

Zinsen, Förderprogramme, Steuerregeln, Objektzustand und Vertragsbedingungen wirken sich je nach Vorhaben unterschiedlich aus. Erst die vollständigen Daten ermöglichen eine passende Entscheidung.

Wie erhalte ich eine Einschätzung für meinen Fall?

Über CUDOK.immo können Sie Ihre Ausgangslage strukturiert aufnehmen und anschließend mit den zuständigen Fachleuten oder einer persönlichen Beratung abstimmen.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit den dafür zugelassenen Berufsgruppen.

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