CUDOK.immo & Immobilienberuf

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler seit Juli 2026 entfallen: Was jetzt gilt

Was Sie wissen sollten

Die im ursprünglichen Beitrag noch als Gesetzesvorhaben beschriebene Änderung ist inzwischen in Kraft: Seit dem 24. Juli 2026 besteht für Immobilienmakler und unmittelbar mitwirkende Beschäftigte keine gesetzliche 20-Stunden-Weiterbildungspflicht mehr. Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Pflicht fort. Freiwillige Fortbildung bleibt fachlich sinnvoll.

  • Historische Auszeichnungen und Entscheidungen werden mit ihrem damaligen Datum eingeordnet.
  • Qualifikation, Transparenz und nachvollziehbare Prozesse bleiben zentrale Auswahlkriterien.
  • Unternehmens- oder Netzwerkangaben werden nur verwendet, wenn sie für den Beitrag erforderlich sind.

Lesezeit: 2 Minuten

📅 Aktuelle Entscheidung: Kabinett beschließt Abschaffung der Weiterbildungspflicht

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen, die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen aufzuheben.

Bisher mussten Gewerbetreibende mit § 34c GewO-Erlaubnis alle drei Jahre mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen.

Ziel der Entscheidung: Bürokratieabbau und mehr Eigenverantwortung für die Branche.
Die Bundesregierung vertraut darauf, dass qualifizierte Makler*innen und Verwalter auch ohne gesetzliche Vorgabe regelmäßig ihr Wissen aktuell halten.


⚖️ Gesetzgebungsverfahren läuft noch

Wichtig: Der Beschluss des Bundeskabinetts ist noch kein geltendes Gesetz.
Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss das Vorhaben noch durch Bundestag und Bundesrat.

Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung zur Weiterbildungspflicht gemäß
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).


💡 Was bedeutet das für Makler und Verwalter?

  • Aktuell gilt die Weiterbildungspflicht noch.
  • Nachweise sollten bis zur endgültigen Gesetzesänderung weitergeführt und aufbewahrt werden.
  • Nach Inkrafttreten der Änderung entfällt die Pflicht zur Dokumentation und Vorlage gegenüber der Aufsichtsbehörde.
  • Viele Verbände empfehlen, trotzdem regelmäßig Weiterbildungen zu besuchen – für Qualität, Vertrauen und Rechtssicherheit.

🧭 Einschätzung vom Baufi-Berater-Team

Auch wenn der Wegfall der Pflicht zunächst nach Erleichterung klingt, sehen wir:
Kompetenz und Weiterbildung bleiben der Schlüssel zum Erfolg – gerade in Zeiten von Zinswende, Energieeffizienzvorgaben und ständig neuen Immobiliengesetzen.

Wir empfehlen daher, sich weiterhin aktiv fortzubilden – nicht, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil es den Unterschied im Beratungsgespräch macht.


🏠 Fazit

Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht ist ein wichtiger Schritt im Bürokratieabbau – aber kein Freifahrtschein.
Professionelle Maklerinnen und Makler wissen: Fortbildung bleibt die beste Investition in Vertrauen, Erfolg und zufriedene Kunden.


💬 Tipp:

👉 Mehr aktuelle Themen und Fachwissen findest Du auf unserem Blog:
www.baufi-berater.de/blog

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Worauf kommt es bei „Immobilienmakler und Beratungsqualität“ besonders an?

Entscheidend sind Ihre persönliche Ausgangslage, die konkreten Objekt- oder Vertragsdaten sowie realistische Kosten, Fristen und Risiken. Pauschale Lösungen greifen deshalb meist zu kurz.

Ersetzt der Beitrag eine persönliche Beratung?

Nein. Der Beitrag vermittelt allgemeine Informationen. Rechtliche, steuerliche, technische sowie versicherungs- oder finanzierungsbezogene Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Das hängt vom Thema ab. Meist helfen Verträge, Bescheide, Objektunterlagen, Kostenaufstellungen, bestehende Finanzierungen und Versicherungsbedingungen, um die Situation belastbar einzuordnen.

Warum ist eine individuelle Betrachtung wichtig?

Zinsen, Förderprogramme, Steuerregeln, Objektzustand und Vertragsbedingungen wirken sich je nach Vorhaben unterschiedlich aus. Erst die vollständigen Daten ermöglichen eine passende Entscheidung.

Wie erhalte ich eine Einschätzung für meinen Fall?

Über CUDOK.immo können Sie Ihre Ausgangslage strukturiert aufnehmen und anschließend mit den zuständigen Fachleuten oder einer persönlichen Beratung abstimmen.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit den dafür zugelassenen Berufsgruppen.

Heiko Cudok, persönlicher Ansprechpartner
Heiko CudokIhr persönlicher Ansprechpartner

Ein erster Austausch schafft Klarheit.

Fordern Sie einen Rückruf an, schreiben Sie direkt per WhatsApp oder senden Sie Ihre Terminanfrage. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.

Immobilie, Finanzierung oder Absicherung: Schildern Sie kurz, worum es geht. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung und eine klare erste Einschätzung.

Anfrage sicher übermitteln

Ihre Anfrage wird verschlüsselt übertragen, eindeutig CUDOK.immo zugeordnet und persönlich von Heiko Cudok bearbeitet.

Zweckgebundene Speicherung für maximal 24 Monate. Bitte senden Sie keine vertraulichen Finanz-, Gesundheits- oder Vertragsunterlagen über dieses Formular.