Immobilienverkauf

Hätten Sie’s gewusst? – Nach dem Hauskauf muss der Schornsteinfeger Bescheid wissen!

Hätten Sie’s gewusst? – Nach dem Hauskauf muss der Schornsteinfeger Bescheid wissen!
Hätten Sie’s gewusst? – Nach dem Hauskauf muss der Schornsteinfeger Bescheid wissen!

Was Sie wissen sollten

Der Kern des Beitrags ist weiterhin richtig: Nach § 1 Abs. 2 SchfHwG muss der neue Eigentümer den Eigentumsübergang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Das sollte unmittelbar nach dem rechtlichen Eigentumsübergang erfolgen.

  • Wert und Angebotspreis sind nicht automatisch identisch.
  • Wohnfläche, Energieausweis und Objektunterlagen vor Veröffentlichung plausibilisieren.
  • Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Kaufvertragsvorbereitung strukturiert dokumentieren.
Lesezeit: 2 Minuten

Sie haben eine Immobilie gekauft – herzlichen Glückwunsch! 🏡 Die Übergabe ist erfolgt, der Umzug organisiert, vieles ist erledigt… Doch eine wichtige Frage wird oft vergessen:

Wurde der zuständige Schornsteinfeger bereits über den Eigentümerwechsel informiert?

Warum diese Meldung so wichtig ist

Viele Käufer wissen nicht: Nach dem Eigentümerwechsel sind Sie verpflichtet, den zuständigen Bezirks-Schornsteinfeger zu informieren. Das ist keine Formsache, sondern gesetzlich geregelt – im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).

Denn: Der Schornsteinfeger übernimmt regelmäßige Prüfungen und Wartungen an Heizungsanlagen, Kaminen und Lüftungssystemen. Damit alles ordnungsgemäß abläuft, muss er wissen, wer aktuell für das Gebäude verantwortlich ist.

Was passiert, wenn man es vergisst?

Wird der Eigentümerwechsel nicht gemeldet, kann es zu Problemen kommen:

  • Versäumte Prüftermine
  • Bußgelder bei Verstößen
  • Im Extremfall: Einschränkungen beim Versicherungsschutz (z. B. nach einem Brand)

Automatische Meldung? Nur manchmal.

In einigen Regionen erfolgt die Meldung automatisch über das Grundbuchamt oder die Gemeinde – aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert den Schornsteinfeger selbstständig.

So gehen Sie vor:

✅ Zuständigen Schornsteinfeger über die Gemeinde oder das Landratsamt ermitteln
✅ Kontaktdaten heraussuchen
✅ Mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail den Eigentümerwechsel mitteilen (inkl. Adresse, Name, Datum)
✅ Fertig!

Unser Tipp:

Erledigen Sie die Meldung idealerweise direkt nach der notariellen Beurkundung oder mit der Objektübergabe. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen oder Fristen.


🛠 Gut beraten – von Anfang an!

Wir bei CUDOK.immo begleiten Sie nicht nur bei der Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie – sondern denken auch an die wichtigen Details nach dem Kauf.

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Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Worauf kommt es bei „Immobilienverkauf“ besonders an?

Entscheidend sind Ihre persönliche Ausgangslage, die konkreten Objekt- oder Vertragsdaten sowie realistische Kosten, Fristen und Risiken. Pauschale Lösungen greifen deshalb meist zu kurz.

Ersetzt der Beitrag eine persönliche Beratung?

Nein. Der Beitrag vermittelt allgemeine Informationen. Rechtliche, steuerliche, technische sowie versicherungs- oder finanzierungsbezogene Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Das hängt vom Thema ab. Meist helfen Verträge, Bescheide, Objektunterlagen, Kostenaufstellungen, bestehende Finanzierungen und Versicherungsbedingungen, um die Situation belastbar einzuordnen.

Warum ist eine individuelle Betrachtung wichtig?

Zinsen, Förderprogramme, Steuerregeln, Objektzustand und Vertragsbedingungen wirken sich je nach Vorhaben unterschiedlich aus. Erst die vollständigen Daten ermöglichen eine passende Entscheidung.

Wie erhalte ich eine Einschätzung für meinen Fall?

Über CUDOK.immo können Sie Ihre Ausgangslage strukturiert aufnehmen und anschließend mit den zuständigen Fachleuten oder einer persönlichen Beratung abstimmen.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit den dafür zugelassenen Berufsgruppen.

Heiko Cudok, persönlicher Ansprechpartner
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