Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Provisionsfreier Immobilienverkauf? Verständnis des Bestellerprinzips und seiner Ausnahmen

Provisionsfreier Immobilienverkauf? Verständnis des Bestellerprinzips und seiner Ausnahmen
Provisionsfreier Immobilienverkauf? Verständnis des Bestellerprinzips und seiner Ausnahmen

Was Sie wissen sollten

Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist einzelfallabhängig. Eigenbedarf setzt ein berechtigtes Interesse und eine nachvollziehbare Begründung voraus; Mieter können sich auf Härtegründe berufen. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum benötigen regelmäßig einen ordnungsgemäßen Beschluss oder eine Gestattung. Bei Streit gehört der Fall zu einem Fachanwalt.

  • Beschlüsse, Fristen und Begründungen vollständig dokumentieren.
  • Bauliche und tatsächliche Beeinträchtigungen getrennt bewerten.
  • Vor Kündigung, Umbau oder Klage rechtliche Beratung einholen.
Lesezeit: 2 Minuten

Beim Verkauf von Immobilien ergeben sich oft Fragen zum Thema Maklerprovision und dem sogenannten Bestellerprinzip. Viele Eigentümer, die planen, ihre Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück – zu veräußern, fragen sich, ob und wie sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen können, ohne dabei finanziell benachteiligt zu werden. Vor allem seit der gesetzlichen Neuregelung zum Bestellerprinzip Ende 2020 ist das Thema aktueller denn je.

Makler
Welche Immobilien wir ohne Provision verkaufen

Was das Bestellerprinzip für Verkäufer bedeutet

Kurz gesagt, regelt das Bestellerprinzip, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Seit der Reform des Gesetzes muss nicht automatisch der Verkäufer die Provision zahlen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen und Immobilientypen, bei denen Ausnahmen möglich sind. Das Gesetz hat die Spielräume für Vereinbarungen zwar eingeschränkt, lässt aber immer noch Ausnahmen zu, unter denen eine Verkäuferprovision nicht zwingend anfällt.

Ausnahmen vom Bestellerprinzip – wir verkaufen für Sie folgende Immobilien ohne Provision

  • Verkauf von Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Immobilien: Für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern als Ganzes oder wenn mehrere Wohnungen oder Einfamilienhäuser als Paket verkauft werden, gilt die Pflicht zur Teilung der Provision nicht.
  • Gewerbliche Käufer: Wenn der Käufer gewerblich handelt, ist eine Teilung der Provision nicht erforderlich, selbst wenn es sich um den Verkauf einer einzelnen Wohnung oder eines Einfamilienhauses handelt.
  • Verkauf von unbebauten Grundstücken: Da Grundstücke nicht unter die gesetzliche Regelung fallen, besteht hier keine automatische Teilungspflicht der Provision.

Praktische Tipps

Es empfiehlt sich, mit einem erfahrenen Makler über die spezifischen Umstände Ihres Verkaufs zu sprechen. Ein guter Makler kann prüfen, ob in Ihrem Fall eine Möglichkeit besteht, die Immobilie ohne Verkäuferprovision zu verkaufen oder welche alternativen Modelle in Betracht kommen könnten.

Wichtig zu wissen

Die Neuregelung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Sie zielt darauf ab, die Kostenfairness im Immobilienmarkt zu verbessern. Als Verkäufer sollten Sie sich allerdings bewusst sein, dass die Anpassungen im Einzelfall geprüft werden müssen und es sinnvoll ist, sich professionell beraten zu lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Einführung des Bestellerprinzips hat die Landschaft der Immobilienverkäufe verändert, bietet aber durchaus Spielraum für individuelle Lösungen. Wichtig ist, sich gut zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die für Sie beste Verkaufsstrategie zu finden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und im Einzelfall immer eine fachspezifische Beratung empfehlenswert ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Worauf kommt es bei „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ besonders an?

Entscheidend sind Ihre persönliche Ausgangslage, die konkreten Objekt- oder Vertragsdaten sowie realistische Kosten, Fristen und Risiken. Pauschale Lösungen greifen deshalb meist zu kurz.

Ersetzt der Beitrag eine persönliche Beratung?

Nein. Der Beitrag vermittelt allgemeine Informationen. Rechtliche, steuerliche, technische sowie versicherungs- oder finanzierungsbezogene Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Das hängt vom Thema ab. Meist helfen Verträge, Bescheide, Objektunterlagen, Kostenaufstellungen, bestehende Finanzierungen und Versicherungsbedingungen, um die Situation belastbar einzuordnen.

Warum ist eine individuelle Betrachtung wichtig?

Zinsen, Förderprogramme, Steuerregeln, Objektzustand und Vertragsbedingungen wirken sich je nach Vorhaben unterschiedlich aus. Erst die vollständigen Daten ermöglichen eine passende Entscheidung.

Wie erhalte ich eine Einschätzung für meinen Fall?

Über CUDOK.immo können Sie Ihre Ausgangslage strukturiert aufnehmen und anschließend mit den zuständigen Fachleuten oder einer persönlichen Beratung abstimmen.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit den dafür zugelassenen Berufsgruppen.

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